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EnEV Energieeinsparverordnung

Unser Service:
Wir erstellen die EnEV-Nachweise für Wohn- und Gewerbebauten.

Wer als Bauherr oder Eigentümmer ein neues Gebäude baut, das unter den Geltungsbereich der EnEV 2009 fällt, muss den Behörden oder bei einem späteren Verkauf einen speziell auf das Bauprojekt zugeschnittenen Energieausweis vorlegen.
Die Energieberechnung übernehmen wir anhand der Baugenehmigungsplanung, die wir je nach Bauausführung korrigieren.

Als Teil des deutschen Baurechts regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch  von Gebäuden.

Die Verordnung gilt in Deutschland

  • für Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 °C und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden sowie für Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden)
     
  • für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12 °C und weniger als 19 °C und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.

Unterscheidungen, inwieweit bestimmte Anforderungen nur für Neubauten, nur für bestehende Gebäude oder für beide gelten sollen, werden in den entsprechenden Abschnitten und bei den jeweiligen Regelungen gemacht.

Die EnEV gilt nicht für:

  • Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen
  • Betriebsgebäude, die überwiegend der Tierhaltung dienen
  • Großflächige Betriebsgebäude, die langanhaltend offen gehalten werden müssen
  • Unterirdische Bauwerke
  • Räume, die der Aufzucht und dem Verkauf von Pflanzen dienen (Gewächshäuser etc.)
  • Traglufthallen, Zelte und ähnliche Gebäude, die wiederholt aufgebaut und zerlegt werden müssen.

Die EnEV umfasst:

Den Jahres-Primärenergieverbrauch eines Gebäudes und dessen Transmissionswärmeverluste wie der Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser sowie auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle, über dessen Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude anfallen.

Im Einzelnen umfassen die Energiesparmaßnahmen:
Mauerwerk, Dämmung, Fenster und Türen sowie Heizung und Klimatisierung.

Unsere Massiv- und Holzhäuser entsprechen dieser gesetzlichen Verordnung und sind im Sinne der KfW förderfähig!




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